Honorarsicherung durch Mehrkostenvereinbarungen und/ oder Vereinbarung außervertraglicher Leistungen
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Referentin: Kerstin Salhoff, Nürnberg
Ort: ZÄF, Würzburger Straße 150, 63743 Aschaffenburg
8 Fortbildungspunkte nach den Richtlinien der BZÄK und DGZMK
Das Thema Abrechnung der modernen Zahnheilkunde ist von großer Bedeutung für das gesamte Praxisteam (Zahnärztin/Zahnarzt/Assistenz/Abrechnung/Verwaltung), egal ob Profi oder Wiedereinsteiger - der wirtschaftliche Druck zwingt uns, die moderne Zahnmedizin von der Kassenleistung abzugrenzen. Lassen Sie sich motivieren und erfahren, wie Sie Ihr Honorar unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen sichern können.
Wer sich an die gesetzlichen Vorgaben der Richtlinien hält, kann nur unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich die Behandlung eines GKV-Patienten erbringen. Die moderne Zahnmedizin ist nicht im BEMA abgebildet, jedoch fester Bestandteil der Behandlung unserer Patienten. So müssen bei gesetzlich versicherten Patienten z.B. adhäsive Restaurationen gemäß §28 SGB-V vereinbart werden, wobei der Patient nur die Mehrkosten tragen muss, während z.B. Funktionsanalytische Maßnahmen privat nach den Bestimmungen des §8 Abs. 7 BMV-Z mit dem gesetzlich versicherten Patienten vereinbart werden müssen. Der Einsatz von Laser, Mikroskop als „selbstständige Leistung“, adhäsive Wurzelfüllungen, gefräste Keramikstifte, CMD- Behandlungen, digitale Abformung, u.v.m. sind nicht im BEMA enthalten. Viele moderne Therapien sind auch in der GOZ nicht verankert und können analog nach §6 Abs.1 GOZ, ggf. In Verbindung mit §9 GOZ berechnet werden. Leistungsvergleiche BEMA versus GOZ, verdeutlichen die Möglichkeiten „gewusst wie“ Leistungen adäquat und vollständig zu berechnen.
Agenda
- Aktuelles: News/Gesetze– die Zahnarztpraxis betreffend.
- TI: das Wichtigste zur Umsetzung der ePA
- Wichtige §§ und Richtlinien zur Abgrenzung der Kassenleistung.
- Aufklärungspflicht bei Mehrkostenvereinbarung / Privatbehandlung -gemäß PRG
- Dokumentation- wer schreibt der bleibt!
- Sichere Vereinbarung nach § 28 SGB V und BMV-Z §8 Abs. 7
- Vollständige Abrechnung nur mit Analog- und Chairside-Leistungen möglich
- Tipps: Zusatzversicherungen und Kostenerstattung
- Tipps zur vollständigen Dokumentation
- Mut zur Honorarvereinbarung – individuell und betriebswirtschaftlich kalkuliert
- Fallbeispiele & FAQ quer durch die Fachbereiche:
- Füllungstherapie / Aufbaurekonstruktion: Amalgamverbot-was ist zu beachten!
- Endodontie – finanziell den Nerv getroffen?
- PZR oder PAR? – nie ohne Privatleistungen
- Sachleistung Aufbissschiene und das Zuzahlungsverbot
- Mehrkostenberechnungen bei Füllungstherapie
- Privatvereinbarungen bei PZR, PAR, ENDO, FAL
- Aktuelle Urteile- Hilfestellung im Umgang mit Erstattungsstellen
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Preise: Mitglied: 330,- € Nichtmitglied: 410,- €
Kerstin Salhoff, gelernte Zahnarzthelferin, ist Expertin für zahnärztliche Abrechnung und in dieser Funktion als Coach für Praxen, Kliniken und zahntechnische Laboratorien aktiv. Seit 1988, mit der Gründung ihres eigenen Unternehmens FORdent by Kerstin Salhoff, ist sie Referentin und bietet bundesweit Präsenzseminare für Praxis und Labor an. Neben Ihrer Lehrtätigkeit als Dozentin und Referentin für Zahnärztekammern, zahnärztliche Bezirksverbände, Arbeitskreise, Verlagshäuser und der Industrie ist sie vielfältig aktiv als Autorin, Mitautorin mehrerer Bücher sowie Fachartikeln in dentalen Fachmagazinen. 2020 erweiterte Sie ihr Portfolio um Event4dent, einer Plattform für Online-Seminare. Im Jahr 2022 blickt Frau Salhoff auf 45 Jahre Berufserfahrung zurück.